Page 24 - Gemeindebrief 3 / 2021 - Evang.-Luth. Kirchengemeinde Parsberg
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Die Aufgaben
des Kirchenvorstands
Immer mal wieder taucht die Fra- ge auf: Was macht eigentlich der Kirchenvorstand und welche Auf- gaben hat er genau?
In jeder Landeskirche ist das an- ders geregelt. Deswegen stellen wir hier die Aufgaben des Kirchen- vorstands nach den Regelungen der bayerischen Landeskirche vor:
Der Kirchenvorstand tagt regelmäßig, mindestens aber einmal im Vier- teljahr. Er berät die wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens. Anschlie- ßend entscheidet der Kirchenvorstand einmütig. Im einzelnen beschreibt die Kirchengemeindeordnung in §21 und §22:
• Die Gestaltung der Gottesdienste, Orte und Zeiten legt der Kirchen- vorstand fest.
• Er beschäftigt sich insbesondere mit dem Kindergottesdienst, Konfir- mandenunterricht und der Erwachsenenbildung.
• Er bestimmt den Gebrauch der kirchlichen Gebäude, vor allem die Über- lassung von eigenen Räumen an andere zu besonderen Zwecken.
• Es ist Aufgabe des Kirchenvorstands, Zwistigkeiten in der Kirchen-
gemeinde rechtzeitig und geschwisterlich beizulegen.
• ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Kirche zu ge-
winnen.
• bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, Dienstanwei-
sungen für sie zu erlassen und die Beendigung von Dienstverhält-
nissen zu beschließen.
• Haushaltsplan und Jahresrechnung zu beschließen.
• die Verwendung des Kirchgelds festzulegen und Maßnahmen zum
 Fundraising (Spendensammeln) zu ergreifen. • Das kirchliche Vermögen zu verwalten.
24 | AUS DEM KIRCHENRECHT
Hans-Joachim Gonser















































































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